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Hartz IV- Betrug?

Autor Mike Saxton (01.10.2010)
Vorläufige Bewertung des Artikels „“Transparent, fair, zukunftsorientiert“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26.09.2010
http://www.bmas.de/portal/47956/2010_09_26_regelsaetze_sgb2.html



Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant zum 01.01.2011 eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) um 5 Euro. Im oben erwähnten Artikel wird diese Erhöhung begründet. Aufgrund des dort vorgelegten Datenmaterials drängt sich der Verdacht auf, die in die Berechnung einfließenden Daten willkürlich so ausgewählt zu haben, dass sie einer bereits vorgeschriebenen Erhöhung entsprechen.

Dies soll aufgrund zweier Beispiele vereinfachend erläutert werden.


1. „Wichtig für die Berechnung der Regelsätze ist die "Referenzgruppe", also diejenigen Gruppe, aus deren Verbrauchs- und Konsumverhalten auf das menschenwürdige Existenzminimum geschlossen werden soll…Damit keine Zirkelschlüsse auftreten können, werden alle Haushalte herausgerechnet, die ausschließlich von staatlichen Transferleistungen leben“ (Zitat BMAS) – Wie aus den unten dargestellten Grafiken ersichtlich, wurden diese Haushalte tatsächlich herausgerechnet. Was das BMAS jedoch „vergisst“ zu erwähnen, ist die Tatsache, dass Haushalte, die teilweise von staatlichen Transferleistungen abhängig sind (sog. Aufstocker), mit in die Berechnung einfließen. Dadurch kommt es zu genau dem Zirkelschluss, von dem das BMAS uns weismachen will, ihn vermieden zu haben, denn Aufstocker sind in der gleichen wirtschaftlichen Situation wie reine Hartz IV – Empfänger. Bei Herausrechnung auch dieser Haushalte fallen im unteren Bereich wesentliche Teile des Datenmaterials heraus, was zu einem höheren Regelsatz führen würde.

Grafik 1 (Quelle BMAS)


2. „Wie schon 2003 wird auch bei der Neuberechnung der Regelleistungen jeweils das unterste Einkommensfünftel in den Blick genommen. Diese Praxis hatte das Gericht nicht moniert.“ (Zitat BMAS) -–In Grafik 1 wird ersichtlich, daß nach Herausrechnung der unteren 2.3% der Daten tatsächlich die unteren 20% der Einkommen berücksichtigt wurden. In Grafik 2 jedoch sieht man völlig andere Basiswerte. Nach Herausrechnung der unteren 8,6% der Daten sind jetzt nur noch die unteren 15% der Einkommen berücksichtigt, was eindeutig gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstößt. Die Berücksichtigung der verlangten unteren 20% der Einkommen würde auch hier zu einem wesentlich höheren Regelsatz führen.

Grafik 2 (Quelle BMAS)


Auch ohne weitere Fehler in der Datenauswertung (z.B. die Berechnung der Kindersätze nur auf Basis von Paarhaushalten mit einem Kind, von einer fehlenden Iteration der Rechnung ganz zu schweigen) zu bewerten, kann hier gesagt werden, dass die Bundesregierung die Bürger mit dem vorgelegten Datenmaterial vorsätzlich täuscht. Ohne das genaue Datenmaterial, das bisher nicht vorliegt, kann dies hier allerdings nicht abschließend bewertet werden.

 

Interessant ist aber hier die Bemerkung der zuständigen Bundesministerin, sie sei überrascht, daß die bisherigen Regelsätze für Kinder zu hoch wären - anscheinend hat sie nicht damit gerechnet, dass ihre restriktiven Vorgaben bei der Berechnung ein so "erfolgreiches" Ergebnis bringen würden.

Dieser Text ist unter Nennung des Autoren zur Veröffentlichung freigegeben. Die dargestellten Grafiken sind Bestandteil einer Veröffentlichung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Mike Saxton, Bahnstr.17, 40822 Mettmann, mwiemeikel1@web.de.

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